Aussergerichtlicher Tatausgleich

Hier geht es um eine Regelung bzw. „Weichenstellung“ in eine konstruktive, eigenverantwortliche Richtung hin. Der Zug soll in eine andere Richtung fahren, nicht Schuld und Strafe steht im Vordergrund, sondern der Vorfall und der Geschädigte. Der Schaden soll so weit wie möglich wieder gut gemacht werden, sodass sozialer Friede hergestellt wird.

Den strafbaren Handlungen liegt ein Konflikt zugrunde, der ein „situativer“ Konflikt sein kann (entsteht spontan, ohne dass sich die Beteiligten vorher näher gekannt haben), oder dem ein kurzer oder längerer Beziehungskonflikt zugrunde liegt. Der Beziehungskonflikt entstand entweder in der Familie, der Partnerschaft/Ehe, dem sonstigen sozialen Nahraum, der Nachbarschaft, der Schule oder dem Arbeitsplatz.

Der Konfliktregler bei der Geschäftsstelle Bewährungshilfe lädt ein, klärt sie über die rechtliche Situation auf und bemüht sich darum, einen Aussergerichtlichen Tatausgleich einzuleiten und zu unterstützen. Der Aussergerichtliche Tatausgleich ist freiwillig.

In der Folge finden bei Zustimmung der Beteiligten Einzelgespräche und gemeinsame Gespräche statt. Im Idealfall bekommen Geschädigte die Gelegenheit, ihre Vorstellungen mitzuteilen, sie werden entschädigt und erfahren eine Aussöhnung. Tatverdächtige erkennen bei Gelingen die Problematik ihres Handelns und werden mit den Folgen konfrontiert, ohne mit dem Stigma einer Vorstrafe leben zu müssen.

Die Entscheidung über eine Einstellung des Strafverfahrens liegt beim Staatsanwalt bzw. beim Gericht auf der Grundlage des Abschlussberichtes.

Der ATA wird angewandt bei strafbaren Handlungen, bei denen es zumindest einen direkten Geschädigten gibt. In der Regel handelt es sich daher dabei um Vorfälle wie Körperverletzungen, Sachbeschädigung, gefährliche Drohung, Nötigung oder Raufhandel.

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