Betreuung im Gefängnis

Wie im Bild steht die soziale Betreuung im Blickwinkel auf das spätere Fortkommen in Freiheit. 

Der soziale Betreuungsdienst wird von der Geschäftsstelle für Bewährungshilfe wahrgenommen. Das Bemühen geht in Richtung der Vernetzung der Insassenbetreuung unter Berücksichtigung der klientenbezogenen und organisatorischen Aspekte.

Der Psychiatrisch-Psychologische Dienst des Amtes für Soziale Dienste bietet wöchentlich eine freiwillige psychologische Sprechstunde an.

Die Geschäftsstelle für Bewährungshilfe unterstützt die Insassen insbesondere, wenn vermittelnde Kontakte mit Angehörigen oder grössere Abklärungen ausserhalb des Hauses nötig sind (z.B. Weiter- bzw. Höherversicherung in der Sozialversicherung) oder im Entlassungsvollzug für die spätere verbesserte Integration (Arbeit, Wohnen) vorgesorgt werden sollen.     

Soziale Betreuung ist gesetzlich konzipiert, um vor allem das spätere Fortkommen zu sichern.

Mit der Unterstützung der Geschäftsstelle für Bewährungshilfe sollen die Beziehungen der Insassen zu den Angehörigen gefördert werden.

Bemühungen für die Betreuung des Vermögens der Strafgefangenen werden im Zusammenwirken mit dem Amt für Soziale Dienste anderen Behörden mit Rat und Tat unterstützt, ebenso die Möglichkeiten der freiwilligen Weiterversicherung und Höherversicherung  in der Sozialversicherung. Die Unterstützung der Vorsorge für Arbeit und Wohnen nach Haft erfolgt ebenso in Zusammenwirken mit Berufsberatung und Arbeitsvermittlung.

scrollup