Haftentlassenenhilfe

Die Haftentlassenenhilfe bietet unabhängig vom Gericht (wo keine bedingten Entlassungen ausgesprochen werden) Hilfe für straffällige Menschen vor und nach einer Haftentlassung aus dem Gefängnis. Es ist schwierig, nach der Haftentlassung wieder Fuss zu fassen, zahlreiche alte Hürden kommen hervor und neue Barrieren kommen des Weges. Fragen sind häufig: Wie soll es weitergehen, wo kann ich Arbeit finden und wo wohnen?

Mit Unterstützung der Haftentlassenenhilfe kann Integration gelingen.

In Zusammenarbeit mit dem Amt für soziale Dienste und anderen Organisationen wird das Ziel verfolgt, die nachteiligen Folgen der Ausgrenzung zu mindern, die persönliche psychosoziale Situation zu stabilisieren und die soziale Integration zu verbessern.

Die Rückkehr in die Gesellschaft soll durch die persönliche Betreuungsbeziehung, die Unterstützung bei der Existenzsicherung erleichtert werden und soll vor allem einen Rückfall in die Straffälligkeit nachhaltig vermeiden.

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